Brandschutz ist Chefsache!
Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugen (vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung) und die Rettung von Menschen sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen (abwehrender Brandschutz).
Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Unternehmer bzw. Arbeitgeber verantwortlich. Brandschutz ist unabhängig von Art und Größe des Betriebes im eigenen Interesse Chefsache.
Die Fülle an Aufgaben und Anforderungen, die an den Unternehmer gestellt werden, können an bestellte Brandschutzbeauftragte delegiert werden. Wir unterstützen und beraten die Unternehmensleitung in Fragen des betrieblichen Brandschutzes. Typische Aufgaben sind etwa Wahrung des genehmigten Brandschutzkonzepts, Aufstellen und Aktualisierungen der Brandschutzordnungen, die Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb und die Beseitigung brandschutztechnischer Mängel.
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